Als der fünftgrösste Kanton der Schweiz mit rund 6000 Mitarbeitenden setzen wir uns bei der Kantonsverwaltung für das Gemeinwohl der Gesellschaft ein. Mit einer beeindruckenden Vielfalt an Leistungen betrifft unsere Arbeit alle Bereiche des Lebens, sei es Bildung, Wirtschaft, Recht, Sicherheit, Natur, Gesundheit, Bau, Kultur und Finanzen. Mit unserer sinnstiftenden Arbeit hinterlassen wir täglich einen kleinen Fussabdruck, da diese für über eine halbe Million Menschen relevant ist.
Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein
hauptamtliches Mitglied des Verwaltungsgerichtes
Sie sind als Richterin oder Richter für das Verwaltungsgericht tätig.
Der Kantonsrat wird die Wahl voraussichtlich in der Wintersession 2026 vornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.
- Abgeschlossenes juristisches Studium; Anwaltspatent, anwaltliche Praxis und Gerichtserfahrung von Vorteil
- Mehrjährige berufliche Erfahrung im öffentlichen Recht aus vorausgegangener Tätigkeit in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung
- hervorragende fachliche Qualifikationen, Belastbarkeit, speditive Arbeitsweise und redaktionelles Geschick
- Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Entscheidungsfreudigkeit, hohe Sozialkompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit
- Fähigkeit, das Gericht und eine Abteilung an Gerichtsverhandlungen und in der Rechtsprechung zu präsidieren
- Fähigkeit und Bereitschaft, verfahrensleitende Verfügungen, Einzelrichter- und Kollegialentscheide selbständig zu verfassen und/oder zu bearbeiten anhand von Entwürfen der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
- persönliche Integrität und Unabhängigkeit, Vertrautheit im Umgang mit Behörden, Verwaltung und Medien
Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der
Fraktionen des St.Galler Kantonsrates Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsident Arthur Brunner, Tel. 058 229 10 39; arthur.brunner@sg.ch
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91,
sandra.bruehwiler-stefanovic@sg.ch Bewerbungen sind an die bevorzugte(n)
Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.
Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 15. Juni 2026, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.