80–100 %
per 1. April 2026 oder nach Vereinbarung
Staatsanwaltschaft, Hauptabteilung Allgemeine Delikte
Ihre Verantwortung :
- Sie führen Strafuntersuchungen im Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung Allgemeine Delikte und üben sämtliche Funktionen einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts nach schweizerischer Strafprozessordnung aus.
- Sie vertreten Ihre Fälle vor den kantonalen Gerichten und der Beschwerdeinstanz.
- Sie bringen die Bereitschaft zum Leisten von Einsätzen ausserhalb der Bürozeiten mit, insbesondere im Pikettdienst.
- Sie arbeiten kollegial und teamorientiert und berücksichtigen dabei auch die übergeordneten Interessen der Organisation.
- Ihre Leistungsbereitschaft ist überdurchschnittlich.
Ihr Hintergrund :
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium.
- Sie zeichnen sich durch sehr gute Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts aus.
- Sie haben Erfahrung als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt oder anderweitige mehrjährige Erfahrung in der Strafuntersuchung oder an einem Strafgericht.
- Sie bringen eine hohe Sozialkompetenz mit und sind eine teamfähige, initiative, flexible und belastbare Persönlichkeit mit Durchsetzungsvermögen.
- Sie haben einen Blick für das Wesentliche und treten im Umgang mit Verfahrensbeteiligten und Mitarbeitenden sicher auf.
- Ihre mündliche und schriftliche Ausdrucksweise ist gewandt, sachlich und adressatengerecht.
Für Fragen zur Stelle
Sandra Altherr
stellvertretende Leitende Staatsanwältin
Hauptabteilung Allgemeine Delikte
Tel: 061 552 34 00
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Sandra Altherr
stellvertretende Leitende Staatsanwältin
Hauptabteilung Allgemeine Delikte
Tel: 061 552 34 00
Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft verfolgt Straftaten von Erwachsenen ab 18 Jahren. Sie leitet alle Verfahrensschritte, untersucht Straftaten und beantragt die Anordnung von Zwangsmassnahmen wie Untersuchungshaft oder Telefonkontrollen, wenn dies für die Aufklärung notwendig ist. Bei leichten bis mittelschweren Straftaten sanktioniert die Staatsanwaltschaft diese direkt, indem sie Strafbefehle erlässt. Bei schweren Straftaten erhebt und vertritt sie die Anklage vor Gericht.