Sachbearbeiter/-in Obligatorium 80 – 100 %

Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
NEU
  • 06.02.2026
  • 80 - 90%
  • Mitarbeiter
  • Festanstellung

Sachbearbeiter/-in Obligatorium 80 – 100 %

Stellenantritt:

1. Mai 2026 oder nach Vereinbarung

Arbeitsort:

Ostermundigen

Bei uns bist du mittendrin statt nur dabei: Zu deinen Hauptaufgaben gehören die Prüfung der Versicherungspflicht und die Klärung des Anspruchs auf Prämienverbilligung. Du willst dich «bärenstark» in der sozialen Sicherheit im Kanton Bern engagieren und täglich direkten Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden haben? Dann sollten wir uns kennenlernen.

Deine Aufgaben

  • Anträge auf Befreiung der Versicherungspflicht selbstständig bearbeiten und Anfragen zur Versicherungspflicht eigenverantwortlich beantworten
  • Anfragen und Anträge im Bereich Prämienverbilligung bearbeiten
  • Abklärungen treffen und Nachbearbeitungen erledigen
  • Kunden am Schalter und telefonisch betreuen

Dein Profil

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder laufendes Studium mit Interesse an einer Teilzeitstelle
  • Mehrjährige Erfahrung in der Sachbearbeitung, idealerweise in Verwaltung oder Sozialversicherungen
  • Selbständige Arbeitsweise und Freude am Kundenkontakt
  • Ausgezeichnete Deutschkenntnisse sowie gute Französisch- und Englischkenntnisse (C1 bzw. B2) in Wort und Schrift

Wir bieten dir

Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, darfst du zu Recht ausgehen. Dazu kommen:

  • Interessantes und breites Arbeitsgebiet im Sozialversicherungswesen
  • Sieben motivierte und offene Teammitglieder
  • Vielseitiges internes Weiterbildungsangebot mit über 200 Kursen
  • Moderner und zentraler Arbeitsplatz in Ostermundigen mit Homeoffice-Möglichkeit

Kontakt

Neugierig? Dein Kontakt bei Fragen: Armend Neziri, Teamleiter Obligatorium, 031 633 75 04

Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern. Es vollzieht die Verbilligung von Krankenkassenprämien sowie die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung. Das ASV stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV/IV und Familienzulagen in der Landwirtschaft) sicher und ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts. Zudem führt es den Lastenausgleich zwischen den im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen durch.

https://www.asv.dij.be.ch/de/start.html