Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte natürliche Personen II
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
- 19.03.2026
- 80 - 100%
- Mitarbeiter
- Festanstellung
Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte natürliche Personen II
80–100 %
nach Vereinbarung
Entdecken Sie die Vielseitigkeit des Steuerrechts und bringen Sie Ihr Fachwissen in einem spannenden und verantwortungsvollen Umfeld ein.
Ihre Aufgaben – vielseitig, verantwortungsvoll und fachlich anspruchsvoll
- Sorgfältige Prüfung eingereichter Steuererklärungen und Wertschriftenverzeichnisse mit Blick für steuerrechtliche Zusammenhänge
- Veranlagung der direkten periodischen Steuern sowie der Jahressteuern natürlicher Personen
- Erstellung interkommunaler, interkantonaler und internationaler Steuerausscheidungen
- Festsetzung von Rückerstattungen der Verrechnungssteuer und des US-Rückbehalts sowie Anrechnung ausländischer Quellensteuern
- Erlass von Verfügungen und Auflagen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens (z. B. Beweismittelauflagen oder Bussen)
- Mitwirkung an internen fachlichen Weiterbildungen als Autorin/Autor oder Referentin/Referent
- Professionelle Korrespondenz mit Steuerkundinnen und Steuerkunden, deren Vertretungen sowie mit Behörden und Ämtern
Ihr Profil – analytisch, verantwortungsbewusst und teamorientiert
- Kaufmännische Grundausbildung oder Bachelorabschluss in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften
- Idealerweise eine Zusatzausbildung im Rechnungs-, Betriebswirtschafts- oder Treuhandwesen
- Berufserfahrung im schweizerischen Steuerrecht
- Selbstständige, strukturierte und diskrete Arbeitsweise
- Ausgeprägte Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Gutes Verständnis für Zahlen und wirtschaftliche Zusammenhänge
- Klare und verständliche Kommunikation – mündlich wie schriftlich
Für Fragen zur Stelle
Herr
Stephan Heinis
Leiter Geschäftsbereich Natürliche Personen 2
Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ist verantwortlich für die korrekte Erhebung der Steuern von juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuererklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis auch die Gemeindesteuer. Ebenso gehören die Veranlagung und der Bezug von Grundstückgewinn-, Handänderungs- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Bearbeitung der Quellensteuern zum Tätigkeitsbereich der kantonalen Steuerverwaltung.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Fachgebiet, ein motiviertes Team und gezielte Weiterbildungsangebote ermöglichen es, das eigene Fachwissen kontinuierlich zu vertiefen und sich beruflich weiterzuentwickeln.