Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Juristische Personen Steuerverwaltung
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
- 24.10.2025
- 50 - 100%
- Employé
- Durée indéterminée
Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Juristische Personen Steuerverwaltung
50–100 %
per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung
Gestalten Sie mit Fachwissen, Eigeninitiative und überzeugender Kommunikation die Zukunft der Steuerverwaltung aktiv mit.
Ihre Verantwortung: Steuerliche Expertise von A wie AG bis Z wie Zusammenschluss von Personen
- Eigenständige Veranlagung von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen für Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern
- Fundierte, eigenverantwortliche Prüfung von Jahresabschlüssen
- Betreuen eines vielfältigen Kundenspektrums - von lokal bis global, quer durch alle Branchen
- Analyse komplexer Steuerfragen und gleichzeitig kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen und ihre Vertretenden
- Aktiver fachlicher Austausch im Team - bringen Sie Ihr Wissen ein
Ihr Hintergrund: Genau, überzeugend und kompetent
- Abgeschlossene höhere Ausbildung im Finanz- und Rechnungswesen oder vergleichbar (z.B. Fachausweis Treuhänderin/Treuhänder, Bachelor, FH, Diplom)
- Mehrjährige Praxis in Steuerrecht, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand/Buchhaltung
- Selbstständig, eigenverantwortlich und zielorientiert
- Entscheidungsstark mit sicherem Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
- Kundenfreundlich, sozial kompetent und teamorientiert
Für Fragen zur Stelle
Vincenzo Coco
Leiter Juristische Personen
Tel. 061 552 63 47
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Corinne Lenzin
HR-Beraterin
Tel. 061 552 63 74
Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ist zuständig für die korrekte Erhebung der Steuern bei juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuererklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- sowie die direkte Bundessteuer. Im Auftragsverhältnis erfolgt zudem der Bezug der Gemeindesteuer. Zum Aufgabenbereich der kantonalen Steuerverwaltung gehören weiterhin die Veranlagung und der Bezug von Grundstückgewinn-, Handänderungs- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Bearbeitung der Quellensteuern. Darüber hinaus stellt die Steuerverwaltung eine einheitliche Veranlagungspraxis im Kanton sicher, indem sie die Gemeindesteuerämter betreut und unterstützt.