
Drei Mitglieder der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen
Kantonale Verwaltung Zürich
- 3/10/2026
- 10%
- Position with responsibilities
- Supplementary income
Drei Mitglieder der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen
Hochschulamt
Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen entscheidet über Rekurse gegen Anordnungen der Universität Zürich (UZH), der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) und der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK). Die Rekurskommission besteht aus sieben nebenamtlichen Mitgliedern. Aufgrund von Rücktritten suchen wir drei neue Mitglieder für die Rekurskommission.
Sie entscheiden als Teil eines dreiköpfigen Spruchkörpers über Rekurse hauptsächlich in den folgenden Bereichen: Bewertung von Prüfungen, Zulassung zu einem Hochschulstudium, Ausschluss aus dem Studium, Personalrecht der Angestellten der genannten Hochschulen sowie Informationszugangsgesuche. Die Ausarbeitung der schriftlichen Anträge wird vom juristischen Sekretariat übernommen. Die Verfahren werden schriftlich geführt.
Sie verfügen über gute Kenntnisse des (zürcherischen) Verwaltungsrechts und finden sich rasch in neuen Rechtsbereichen zurecht. Sie arbeiten gründlich und haben eine analytische Vorgehensweise. Es fällt Ihnen leicht, aufgrund der Akten Entscheide zu fällen. Von den genannten Hochschulen sind sie unabhängig.
Es erwartet Sie eine interessante Tätigkeit, die als Teilzeitamt ausgestaltet ist. An jährlich rund neun Sitzungen wird über die Rekurse entschieden. Das Arbeitspensum beträgt rund 10%, abhängig von der Komplexität der zugewiesenen Rekurse. Der Amtsantritt ist auf den 1. Oktober 2026 vorgesehen. Die Wahl erfolgt durch den Universitätsrat und die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Wir freuen uns auf Ihre vollständige Online-Bewerbung bis zum 27. März 2026. Die Co-Leiterinnen des juristischen Sekretariats der Rekurskommission, lic. iur. Pamela Brägger und lic. iur. Cristina Micieli, beantworten gerne Ihre Fragen (043 259 23 37 und 043 259 42 97). Bitte beachten Sie, dass wir nur Bewerbungen annehmen, die über das Online-Tool eingehen.
Weitere Informationen zur Rekurskommission der Zürcher Hochschulen finden Sie in der entsprechenden Verordnung (415.111.7_25.3.24_125.fm) sowie auf unserer Homepage (Rekurskommission der Zürcher Hochschulen | Kanton Zürich).