Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Immobiliensteuern

Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf
NEW
  • 2/11/2026
  • 60 - 100%
  • Employee
  • Unlimited employment

Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Immobiliensteuern

60–100 %

nach Vereinbarung, befristet bis 31. Dezember 2026

Analysieren, beurteilen und veranlagen – mit Fachkompetenz, Sorgfalt und Verantwortung im Immobiliensteuerrecht

Ihre Aufgaben – fachlich anspruchsvoll, vielseitig und verantwortungsvoll

  • Steuerrechtliche Analyse von Grundstückkaufverträgen
  • Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer
  • Direkter Kontakt mit Steuerkundinnen und Steuerkunden, deren Vertretungen, Notariaten, Behörden und Ämtern

Ihr Profil – fachlich versiert, kommunikationsstark und verantwortungsbewusst

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, idealerweise mit mehrjähriger Berufserfahrung
  • Fachkenntnisse im Steuerrecht, vorzugsweise im Immobiliensteuerrecht, von Vorteil
  • Hohes Zahlenverständnis sowie ein sorgfältiger Umgang mit Zahlen
  • Freude am mündlichen und schriftlichen Kundenkontakt
  • Rasche Auffassungsgabe sowie die Fähigkeit, wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte zu beurteilen
  • Kommunikative, belastbare Persönlichkeit mit Teamfähigkeit

Für Fragen zur Stelle

Frau
Patricia Loeffel
Leitung Geschäftsbereich Spezialsteuern ad Interim
Tel.: 061 552 53 12

Für Fragen zum Bewerbungsprozess

Frau
Lara Waldkirch
Leiterin HR
Lara.waldkirch@bl.ch

Steuerverwaltung

Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ist zuständig für die gesetzeskonforme Erhebung der Steuern von natürlichen und juristischen Personen. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Prüfung der Steuererklärungen, die Durchführung der Veranlagungen sowie der Bezug der Staats- und direkten Bundessteuer. Im Rahmen eines Auftragsverhältnisses übernimmt sie zusätzlich den Bezug der Gemeindesteuern.
Darüber hinaus ist die Steuerverwaltung verantwortlich für die Veranlagung und den Bezug der Grundstückgewinnsteuer, der Handänderungssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch die Bearbeitung der Quellensteuer fällt in ihren Aufgabenbereich.