Mitglied für die Kommission für Denkmal- und Heimatschutz

Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
4T
  • 30.11.2024
  • 10 - 100%
  • Fachverantwortung
  • Festanstellung

Mitglied für die Kommission für Denkmal- und Heimatschutz

Ihre Verantwortung

  • Als Kommissionsmitglied vertreten Sie die Anliegen und Aufgaben des Denkmal- und Heimatschutzes.
  • Sie begutachten Renovations- und Bauprojekte, genehmigen Subventionsanträge, begleiten einzelne Planungs- und Bauprojekte und überprüfen Unterschutzstellungsanträge.
  • Zudem beraten Sie Eigentümer, Projektverfasser und Gemeindebehörden in allen Fragen des Denkmal- und Heimatschutzes.

Ihr Hintergrund

  • Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in mindestens einem Teilbereich der Denkmal- und Ortsbildpflege, idealerweise der Architektur, der Restaurierung oder der traditionellen Handwerkstechniken.
  • Ausserdem interessieren Sie sich für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Raumplanung und Denkmalpflege sowie für die Geschichte des Baselbiets und die örtliche Kulturlandschaft.
  • Sie sind eine kommunikative Persönlichkeit mit lösungsorientierter Arbeitsweise.

Für Fragen zur Stelle

Herr Markus Zentner
Kommissionspräsident
Tel. 061 983 01 30

Für Fragen zum Bewerbungsprozess

Frau Milena Imhof
HR Beraterin
Tel. 061 552 96 94

Amt für Raumplanung

Das Amt für Raumplanung steuert die raumwirksamen Tätigkeiten und übt die Aufsicht über die kommunale Raumplanung aus. Es berät die Gemeinden und Regionen in ihren Planungsaufgaben und ist zudem Fachstelle für den öffentlichen Verkehr, den Denkmalschutz, die Ortsbildpflege, den Lärmschutz, die Fuss- und Wanderwege und für die Geodaten. Im Umgang mit der Baukultur und dem gebauten Erbe nimmt das Amt für Raumplanung mit seinen Querschnittsaufgaben eine zentrale Rolle ein. Die Kommission für Denkmal- und Heimatschutz ist das vom Regierungsrat eingesetzte Fachorgan, das Gemeinden und Behörden in allen Fragen der Denkmal- und Ortsbildpflege berät. Bei ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigt sie die Finanzierbarkeit, die energetischen Optimierungsmöglichkeiten und den Grundsatz der verdichteten Bauweise.